Sozialversicherungs-Abkommen / Social Security Agreement

Sozialversicherungsabkommen

Was versteht man unter Sozialversicherungsabkommen?

Ein Sozialversicherungsabkommen (SVA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten oder Nationen, durch den ihr Sozialversicherungsrecht koordiniert wird. Aus Sicht der Sozialversicherten führt das dazu, dass gleiche oder ähnliche Leistungen der Heimat-Sozialversicherung (Krankheit, Unfall, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder gesetzlichen Unfallversicherung) auch im Hoheitsgebiet des anderen Staates in Anspruch genommen werden können. In vielen der Abkommen mit anderen Ländern ist im Bereich der Rentenversicherung geregelt, dass Auslandsaufenthalte bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt werden können.

Mit welchen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen?

Deutschland hat mit vielen Staaten bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Sie regeln den sozialen Schutz für Versicherte, die sich im jeweils einem anderen Land aufhalten. Kommt ein ausländischer Mitarbeiter aus einem Staat, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, hat er den bisherigen sozialen Schutz auch im Fall eines Aufenthalts im jeweils anderen Land. Umgekehrt können Deutsche während ihrer Zeit im Ausland zum Beispiel aus den ausländischen Versicherungszeiten Rentenansprüche erwerben. In der Vergangenheit hat Deutschland auch mit europäischen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Die dort vereinbarten Regelungen sind aber inzwischen in die europaweit geltende Verordnung (EG) 883/2004 übergegangen.

Verordnung_(EG)_über_soziale_Sicherheit_Nr._883_2004.pdf

Deutschlands Bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit außerhalb der EU finden Sie hier:

https://www.dvka.de/de/informationen/rechtsquellen/f_bilaterales_abkommen/bilaterales_abkommen.html

Mit diesen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen:

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/ausland/uebersicht-sozialversicherungsabkommen-2035180